Spezialisierte Ärzteberatung.
Der Beruf des Arztes oder Zahnarztes weist so viele spezifische Besonderheiten auf, dass eine große Gefahr besteht, dies nicht zu berücksichtigen und letztendlich Beratungsfehler zu begehen. Oft fallen solche Fehler erst auf, wenn es bereits zu spät ist.
Wir besitzen in der Beratung Ihrer Kolleginnen und Kollegen inzwischen deutlich mehr als 20 Jahre Erfahrung, von der Sie profitieren können.
Unsere Beratung beginnt häufig bereits nach dem Einstieg in den Beruf. Hierbei werden alle Gesichtspunkte, von der Absicherung über die Vorsorge hin zum Vermögensaufbau, berücksichtigt.
Ihre zukünftige berufliche und private Planung steht hierbei im Mittelpunkt, da Veränderungen weitreichende Folgen für Ihre finanzielle Situation haben können.
Praxiseinstieg oder Übernahme einer Praxis
Chancen zur Leitung oder Mitleitung einer Praxis können sich oft ergeben – ob Sie nun beispielsweise als mitwirkende Kraft, oder auch als Nachfolge eines Kollegen angefragt werden.
Es kann schön für die Lebensqualität sein, sich von den regelmäßigen Diensten in der Klinik zu trennen und sein eigener Herr zu sein. Oder als Zahnarzt in der eigenen Praxis sein Behandlungskonzept mit vollem Engagement und mit eigenen Ideen umzusetzen.
Doch mit diesem Vorhaben brechen auch viele Fragen über Sie hinein – zum Beispiel danach, wie Sie mit dem unregelmäßigeren Gehalt zurechtkommen und wie es sich bei einer Verschuldung verhalten würde. Auch werden Sie sich um Organisatorisches kümmern müssen, wie etwa, dass Honorare immer gezahlt werden und deren Abrechnung mit der KV/KZV funktioniert. Dafür verantwortlich zu sein, ist eine neue Herausforderung.
Worauf müssen Sie achten? Worauf kommt es an? Bei uns finden Sie Hilfe sowie Unterstützung.
Die passende Praxis ist gefunden...
Der nächste Schritt ist die Finanzierung der Praxis, die oft nicht aus vorhandenen Eigenmitteln geschehen kann.
Viele Themen werden wichtig: „ Wie finanziere ich den Kaufpreis? Mit welcher Bank möchte ich langfristig zusammenarbeiten? Ist eine langfristige Zinsfestschreibung für mich passend oder lege ich Wert auf Flexibilität bei der Tilgung? Sind Fördermittel für mein Vorhaben tatsächlich der beste Weg? Welche Sicherheiten verlangt die Bank? Muss mein (Ehe)Partner/in auch für dieses Vorhaben mit haften?“
Wir bieten die Erstellung übersichtlicher Unterlagen an, die Überblick verschaffen und bei der Auswahl der Instanzen helfen, die die Finanzierung begleiten.
Aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung in der Beratung und Niederlassung von Ärzten oder Zahnärzten, haben wir diese Themen schon sehr oft behandelt und mit unseren Kunden immer eine individuelle Lösung gefunden. Wir legen Wert auf eine dauerhafte Betreuung.
Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin, damit wir uns kennenlernen können und Sie die Möglichkeit haben, sich ein Bild über unsere Arbeitsweise zu machen.
Praxisversicherungen
Praxisinventarversicherung
Die Hausratversicherung für die Praxis. D.h. sämtliches Inventar wird gegen die Risiken eines Feuers, Einbruchdiebstahls, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagelschadens abgesichert. Es wird grundsätzlich der Bruttolistenpreis der Einrichtungsgegenstände als Versicherungssumme angesetzt.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Manchmal auch als Ertragsausfallversicherung bezeichnet. Sie sichert im Falle des Eintritts der o.g. Risiken den Umsatzausfall ab. D.h. damit kann auch weiterhin die Miete, das Personal, der Kapitaldienst an die Bank sowie der eigene Lebensunterhalt bestritten werden. Grundlage für die Berechnung der Versicherungssumme ist der Honorarumsatz.
Elektronikversicherung
Damit erfolgt die Absicherung sämtlicher Gegenstände des Praxisinventars die eine Elektronik beinhalten. Dazu gehört z.B. das Ultraschallgerät, die Röntgenanlage, der Autoklav, das Hand- oder Winkelstück beim Zahnarzt und natürlich auch die EDV- sowie Telefonanlage der Praxis. Es handelt sich hier um eine Allgefahrendeckung, d.h. unter anderem ist auch die Fehlbedienung sowie der Schmorschaden mitversichert.
Berufshaftpflichtversicherung
Hier erfolgt eine Ausweitung einer möglicherweise bereits bestehenden Versicherung auf die dann selbständige Tätigkeit als niedergelassener Arzt/Zahnarzt. Falls bislang nicht vorhanden, ist spätestens jetzt eine eigene Absicherung notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. Besonderheiten im Rahmen jeweiliger Tätigkeitsschwerpunkte sollten ebenfalls mit berücksichtigt werden.
Rechtsschutzversicherung
Neben diesen klassischen Praxisversicherungen sollte nicht versäumt werden, auch die persönlichen Risiken auf die veränderte Situation anzupassen. Überprüft gehört in jedem Fall die private BU-Versicherung, das Krankentagegeld sowie der Todesfallschutz für den Fall einer entsprechenden Praxisfinanzierung.
Wenn die Übernahme der Praxis näher rückt, wird es Zeit, sich um die Überprüfung der bestehenden Versicherungen zu kümmern. Bislang war der Absicherungsbedarf diesbezüglich ja sehr überschaubar und beschränkte sich im Zweifel auf eine teilweise Absicherung im Rahmen einer Berufshaftpflicht.
Doch welche Versicherungen gibt es, was sichern sie ab und sind auch tatsächlich alle sinnvoll? Hier zum Überblick eine Auflistung.